Feststellanlagen für Feuerschutz­abschlüsse

Um das Übergreifen von Brandherden auf andere Gebäudeteile zu verzögern oder zu verhindern, werden Gebäude nach Maßgabe der Bauaufsichtsbehörde in sogenannte Brandabschnitte unterteilt. Diese werden mit Rauch- oder Feuerschutztüren gesichert, die im Normalfall geöffnet sein dürfen, wenn sie mit einer Feststellanlage versehen sind. Im Brandfall werden diese Türen über einen Impuls des integrierten Rauch- oder Thermoschalters geschlossen.

Eine Feststellanlage hat folgende Bestandteile:

  • Rauch- oder Thermoschalter
  • Türhaftmagneten oder elektromagnetische Türschließer
  • Drucktasten zur Auslösung von Hand
  • Stromversorgung

In unserem umfassenden Sortiment findet sich auch die bestmögliche Lösung für Ihre speziellen Gegebenheiten.